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Abgeliebt und abgezockt - Väter nach der Trennung

Kapitel 15

He‘s dead, Jim!

(Dr. Leonard "Bones" McCoy, Star Trek)

Wer erinnert sich nicht noch gerne an die Originalserie Raumschiff Enterprise mit Captain James Tiberius Kirk, Leonard „Pille“ McCoy, Scotty und natürlich Mr. Spock vom Planeten Vulkan?

Ist euch beim genauen Hinsehen mal aufgefallen, dass es in dieser Serie  beim Landetrupp immer einen oder mehrere Personen in roter Uniform gibt die mit auf den Planeten „gebeamt“ werden? Achtet mal darauf!

Dies ist dann meistens der Beginn der Handlung, denn diese Leute sterben dann meistens einen hässlichen Tod. Sie werden aufgefressen, erschossen, zerstrahlt oder sterben im „Transporter“. Schnell kommt dann „Pille“ dazu, benutzt dann ein medizinisches Instrument das aussieht wie ein  „Salzstreuer“, schaut Kirk betroffen an und sagt:

„He’s dead, Jim!“.

Irgendwie habe ich schon seit längerer Zeit den Eindruck als würde ich genau diese rote Uniform tragen.

Nachfolgend mal ein typisches Schreiben, dass mich an einem Wochenende erreichte…

Zitat:„Hinsichtlich der Vorwürfe des Antragstellers, die Kindesmutter lebe wohl über Ihre Verhältnisse wird darauf hingewiesen, dass dem An­tragsteller jegliche Kenntnis darüber fehlt, was Kinder tatsächlich kosten.

Er hat bereits seit mehr als drei Jahren keinen Kontakt mehr zu seinen Töchtern und weiß daher nicht, welche Kosten durch eine angemessene Schulausbildung entstehen. Er hat noch nie Urlaub mit den Kindern gemacht und sich auch an über den Unterhalt hinausgehenden Kosten nie beteiligt.

Um den Kindern einen angemessenen Schulabschluss zu ermöglichen, zahlt die Kindesmutter seit Jahren regelmäßig Nachhilfekosten. Sie leistet ständig Fahrdienste und musste zuletzt für den Führerschein der An­tragsgegnerin 4.000,00 € aufbringen.

Der Kindesvater dagegen lebt in einem eheähnlichen Lebensverhältnis mit seiner Lebenspartnerin und spart durch das Zusammenwirtschaften mit seiner Partnerin erhebli­che Kosten. Die Kindesmutter muss dagegen sämtliche Kosten, auch die Kosten für die Kinder, selbst tragen.

Dies führte zu einem Zusammenbruch am 06.06.2011. Die Kindesmutter erlitt auf der Straße einen Zusammenbruch.

Beweis: Vorlage des Gebührenbescheids vom 12.09.2011, einfache Kopie anbei.

Sie war im Anschluss krankgeschrieben.

Der Zusammenbruch der Kindesmutter ist darauf zurückzuführen, dass sie durch die ständigen Streitereien mit dem Kindesvater nie zur Ruhe kommt. Bei der Kin­desmutter wurde eine körperliche und seelische Belastung
diagnosti­ziert.“

Hallo? Geht’s noch? Ich hätte keine Kenntnis drüber was Kinder tatsächlich kosten? Zum einen haben wir uns schon in „Planungsphase“ darüber Gedanken gemacht und zum anderen, seit wann definiert man den Wert seiner Kinder in Euro?

Ich habe seit drei Jahren keinen Kontakt mehr zu den Kindern? Stimmt nicht! Oder war ich mit fremden Kindern frühstücken und es ist mir nicht aufgefallen? Ich habe noch nie mit meinen Kindern Urlaub gemacht? Stimmt, denn die Kinder haben mit ihrer Mutter Urlaube in Ägypten, Griechenland und auf Rügen verbracht. Ich habe mich nie finanziell beteiligt? Gelogen!

Kosten für Nachhilfe? Klar, die finanziere ich über einen erhöhten Unterhalt im Rahmen einer anwaltlichen Vereinbarung mit. Diese ist allerdings von Erika einseitig aufgekündigt worden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch zu wissen, dass eine Nachhilfestunde fünfundzwanzig Euro „netto“ kosten soll.

Seit wann kostet ein Führerschein 4000,- Euro? Ich habe bei sechs Fahrschulen in der Stadt angerufen und haben mir mitgeteilt, dass typischer Weise mit einem Betrag von 1500,- Euro zu rechnen sei. Bei 2000,- Euro müsse man sich schon besonders dumm anstellen und 4000,- Euro seien jenseits jeder Realität.

„Der Zusammenbruch der Kindesmutter ist darauf zurückzuführen, dass sie durch die ständigen Streitereien mit dem Kindesvater nie zur Ruhe kommt.“ Lachhaft!

Ich bin ja froh, wenn ich von Erika nicht sehe und höre! Aber das ist leider nur immer für zirka vier Monate der Fall. Danach gibt es immer Post von ihrer Anwältin wegen einer Erhöhung der Unterhaltszahlungen. Wenn hier einer terrorisiert wird, dann wohl ich!

Jahrelang habe ich immer versucht jemanden zu finden, der meine Version bestätigt. Es wäre ja so schön, wenn auch endlich mal eine Richterin erkennen könnte, dass ich seit Jahren die Wahrheit sage. Besonders wenn es um die Verschwendungssucht von Erika geht, das die Kinder faktisch nichts vom Unterhalt oder dem Kindergeld haben, dass gelogen wird wenn es um vermeintliche Kreditverträge handelt, das gelogen wird wenn es um den Umgang mit unseren Kindern geht, das gelogen wird wenn es mal wieder heißt „Ich mache das ja alles nur für die Kinder“.

Es wäre ja so schön…

Doch plötzlich gibt es eine kleine Wende. Durch einen Anruf meiner Anwältin wurde ich informiert, dass sich ein Herr Uwe Tampen bei ihr gemeldet hätte!

Hier ein Auszug aus dem Schreiben meiner Anwältin:

„ …nehmen wir für den Antragsteller Bezug auf die mündliche Verhandlung vom 3. November 2011 und beantragen für diesen nunmehr, seine Unterhaltsverpflichtung aus der Verpflichtungsurkunde des Ju­gendamtes der Stadt vom 25. Juni 2009 dahin­gehend abzuändern, dass er mit Wirkung ab 1. Februar 2011 zu kei­nen Unterhaltszahlungen mehr verpflichtet ist.

Hilfsweise wird für den Antragsteller beantragt, seine Unterhaltsverpflichtung aus der Verpflichtungsurkunde des Ju­gendamtes vom 25. Juni 2009 dahin­gehend abzuändern, dass er mit Wirkung ab 1. Februar 2011 nur noch zu monatlichen Unterhaltszahlungen in Höhe von 405,00 € und mit Wirkung ab 1. November 2011 nur noch zu monatlichen Unterhaltszah­lungen in Höhe von 238,00 € an die Antragsgegnerin verpflichtet ist.

Die Antragsgegnerin hat ihren Unterhaltsanspruch gemäß
§ 1611 Abs. 1 BGB verwirkt, weil sie in betrügerischer Weise ihre eigenen Einkünfte im vorliegenden Unterhaltsverfahren verschwiegen hat.

Dem Antragsteller ist bekannt, dass die Antragsgegnerin bereits seit geraumer Zeit einer Tätigkeit als Zeitungsbotin nachgeht und aus dieser Beschäftigung eigene Einkünfte erzielt. Seit Sommer dieses Jahres ist sie außerdem als geringfügig Beschäftigte in der Boutique "Vera Moda" in Duisburg beschäftigt. Das dort erzielte monatliche Einkommen wird diesseits auf eine Summe von 400,00 € netto geschätzt.

Zeugnis des Herrn Uwe Tampen, Ratingen.

Im Übrigen ist für den Antragsteller noch auf Folgendes hinzuwei­sen: Es ist nicht bloß so, dass die Antragsgegnerin versucht hätte ledig­lich durch das Verschweigen eigener Einkünfte im vorliegenden Un­terhaltsverfahren einen Prozessbetrug zu begehen.

Ebenso ist auch die von ihr vorgelegte Rechnung der Geigenbau Barsch in einer Art und Weise vorgelegt worden, dass durch die handschriftliche Quit­tung das Anschriftenfeld, sprich der Rechnungsempfänger, abge­deckt wurde. Es wird daher angeregt, der Antragsgegnerin auf­zugeben, die Originalrechnung vorzulegen. Aus dieser ist ersicht­lich, dass Rechnungsempfänger der Großvater mütterlicherseits ist.

Dieser hat das Musikinstrument, zu ei­nem Kaufpreis in Höhe von 619,00 €, aus eigenen Mitteln ange­schafft und auch bezahlt. Dieser sorgt im Übrigen auch zum über­wiegenden Anteil für die Transporte der Kinder zu ihren Freizeitakti­vitäten.

Zeugnis des Herrn Uwe Tampen, Ratingen.

Auch das von der Kindesmutter bei Frau Ludmilla aufgenommene Privatdarlehen wurde einzig und allein zum Zwecke der Herabset­zung des bereinigten Nettoeinkommens zur Vorlage in dem vorlie­genden Unterhaltsverfahren "erfunden". Die Zeugin Ludmilla hat der Kindesmutter weder einen Betrag in Höhe von 7.000,00 € zur Ver­fügung gestellt, noch zahlt die Kindesmutter - auch wenn dies zwischenzeitlich von Frau Ludmilla schriftlich bestätigt worden ist - auf dieses Darlehen monatliche Raten in Höhe von 129,31 € in bar.

Zeugnis des Herrn Uwe Tampen, Ratingen.

Im Übrigen ist auch die Notwendigkeit für die Aufnahme dieses Pri­vatdarlehens nicht hinreichend dargelegt. Hinsichtlich der Woh­nungsrenovierungskosten wurden überhaupt keine Nachweise über­reicht.

Aus der noch vorzulegenden Originalquittung hinsichtlich des Musikinstruments wird sich als Rechnungsempfänger der Großvater mütterlicherseits ergeben. Dieser hat im Übrigen auch die finanziellen Mittel für den Erwerb der Geige zur Verfügung gestellt.

Zeugnis des Herrn Uwe Tampen, Ratingen.

Insoweit die Kindesmutter dem Antragsteller vorwirft, bereits seit mehr als drei Jahren keinen Kontakt mehr zu seinen Töchtern zu haben, so ist dieser Umstand einzig und allein ihrem kinderentfrem­denden Verhalten zuzuordnen.

Hierzu hatten wir bereits im Schrift­satz vom 27. Oktober 2011 hinlänglich vorgetragen.

Das die von der Kindesmutter gleichfalls aufgeführten ständigen Fahrdienste nicht bloß von ihr, sondern zu einem ganz überwiegen­den Anteil vom Großvater mütterlicherseits übernommen werden, hatten wir bereits oben vorgetragen.

Zeugnis des Herrn Uwe Tampen, Ratingen.

Ebenso unwahrscheinlich er­scheint es, dass für den Führerschein der Antragsgegnerin seitens der Antragsgegnerin eine Summe von 4.000,00 € aufgebracht wer­den musste. Die ortsüblichen Kosten zum Erwerb eines Führer­scheins liegen jedenfalls bei ca. 1.500,00 €.

Zeugnis des Herrn Uwe Tampen, Ratingen.“

Mir fiel ein Stein vom Herzen. Da hatte sich endlich mal ein Zeuge gemeldet, der genau das bestätigte, was ich schon seit Jahren vorgetragen hatte. Jetzt konnte doch nichts mehr schief gehen? Oder?

Wie wir ja schon wissen, heißt es bei Francis Bacon:

„Nur kühn verleumden, immer bleibt etwas hängen!“

So sollte es einmal mehr geschehen, dass die Glaubwürdigkeit von Zeugen oder Ex-Partnern in den Dreck gezogen werden sollte.

Hier ein weiterer Auszug aus dem Schreiben der Anwältin von Erika:

„Bei dem von der Gegenseite benannten Zeugen handelt es sich um den ehemaligen Lebensgefährten der Kindesmutter. Als die Kindesmutter sich von Herrn Tampen trennte, äußerte er ihr ge­genüber, wenn sie nicht zu ihm zurückkommen würde, würde er sie und ihre Kinder fertig machen.

Er würde zum einen dafür sorgen, dass sie in vier Jahren ausse­hen werde wie eine Neunzigjährige und zum anderen dafür, dass ih­re Kinder kein Abitur machen würden. Er hat dann noch ver­sucht, über die Schwester (Isabel) der Antragsgegnerin (Lisa) Kontakt zur Kindesmutter aufzunehmen.“

Es ist schon seltsam, dass sich Erika von allen drei, mir bekannten, Partnern trennte und dass diese Ex-Partner im Anschluss Erika mit psychischer und physischer Gewalt gedroht haben sollen. Auch wurde Erika angeblich von allen ihren Partnern mit anderen Frauen betrogen und sie wurde immer nur von diesen Partnern angelogen. Na - das passt ja jetzt (einmal mehr) gut in ihr Konzept.

Letztendlich dauerte es noch gut sechs Monate und vier Verhandlungen bis die Richterin erkannt hat, dass ich für Lisa keinen Unterhalt mehr zahlen muss. Die Sache mit dem Unterhaltsbetrug, zu dem Lisa von Ihrer Mutter angestiftet wurde, konnte ich abwenden.

Auf Anraten der Anwältin von Erika hat sie dann auch auf den Unterhalt für Isabel verzichtet. Ich wäre allerdings, aufgrund des ALG II, auch nicht leistungsfähig gewesen. Was mich allerdings verwundert hat, war die Tatsache, dass Erika ohne Einschränkungen und mit anwaltlichem Schreiben auf den Unterhalt verzichtet hat. Ich weiss bis heute leider nicht, ob es ein schlechtes Gewissen, Scham, Unrechtsbewusstsein, Dummheit oder Weitblick war.

Lüge und Unaufrichtigkeit kennzeichnen den Furchtsamen; Treue und Aufrichtigkeit sind die Begleiter des Mutes.
Walther Rathenau, (1867 – 1922)

Vielleicht ist es ja die Furcht von Erika die Zuneigung unserer Kinder zu verlieren, wenn diese erst einmal begreifen würden, was ihre Mutter ihnen in Wahrheit über die Jahre angetan hat.

Ist die eigene Wahrnehmung erst einmal so weit von der Realität entfernt, dann gibt es kaum mehr einen Weg zurück.

Und genau das ist die wirkliche Tragödie!